Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung voraussichtlich bis zum 31.01.2021 geschlossen !
Ausnahmen ab Montag, den 11.01.2021! Auszug aus der CoronaSchVO NRW § 7 Abs. 3:
Fahrschulen
"Der Betrieb von Fahrschulen ist weiterhin nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben. Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen. Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen."
Eure Gesundheit und eure Sicherheit sind uns wichtig!
Aus diesem Grund werden wir - trotz der möglichen Lockerungen durch den aktuellen Erlass- vorerst bei den eingeteilten Kleingruppen für den theoretischen Unterricht bleiben.
Herzlich willkommen
bei uns sind Sie in Bewegung ...
Wir sind eine kleine, freundliche Fahrschule mitten im Herzen der Stadt Aachen und bieten